Plagiate: Ideen als solche sind nicht geschützt
Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) ist vorwiegend auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts tätig. Weitere Infos unter: www.ra-weiner.de
Wenn zwei über das gleiche Thema schreiben und zu den selben Schlüssen kommen, ist das noch kein Plagiat. Was ist ein Plagiat im juristischen Sinn?
Christian Weiner Ideen als solche sind nicht geschützt. Deswegen können zwei Autoren einen Artikel zu derselben Idee schreiben und zu denselben Ergebnissen kommen, ohne das hierbei juristische Probleme entstehen. Im juristischen Sinne wird der Begriff Plagiat dagegen oft im Zusammenhang mit dem Anbieten und Verkauf (billliger) gefälschter Waren verwendet, die vom Original kaum zu unterscheiden sind. Es handelt sich hierbei meist um Falsifikate bzw. Imitate von Uhren, Textilien, Software bekannter Hersteller. Aber auch Computerspiele, Film DVDs oder Musik CDs sind betroffen.Die Originalproduktbezeichnungen sind in der Regel als Marke im Register eingetragen und daher markenrechtlich geschützt, weil die Produkte regelmäßig auf die Herkunft von Unternehmen hinweisen, die diese Produkte mit oft hohen Investitionen hergestellt haben. Werden markenrechtlich geschützte Produkte gefälscht und vom Verkäufer im geschäftlichen Verkehr (z.B. im gewerblichen eBay Handel) als Originalware oder sogar offen als Plagiat (Imitat) angeboten, liegt eine Markenrechtsverletzung vor, weil der Verkehr über die Herkunft der Ware getäuscht wird. Ferner kann auch eine Urheberrechtsverletzung in dem Angebot und Verkauf gefälschter Produkte außerhalb des geschäftlichen Verkehrs (also z.B. in einer reinen Privatauktion bei eBay) gegeben sein, da die Originalware oft z.B. Grafiken bzw. Firmenlogos enthalten, die urheberrechtlichen Schutz genießen.
Die Inhalte von Software, Musik CDs oder Film DVDs sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt. So mancher Urlauber, der z.B. in der Türkei Textilien bekannter Hersteller oder Navigations CDs erworben hat, sah sich einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ausgesetzt, wenn er diese Ware über eBay in einer Privatauktion angeboten und/oder verkauft hat.
Wie hoch sind die Strafen für Plagiate im akademischen Bereich?
Christian Weiner Hier muss die zivilrechtliche Seite und die strafrechtliche Problematik unterschieden werden. Da es zivilrechtlich bei der Markenrechtsverletzung oder Urheberrechtsverletzung nicht auf ein Verschulden des Anbieters ankommt, kann sich der Betroffene, der eine Abmahnung wegen Markenrechts- oder Urheberrechtsverletzung verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erhalten hat, nicht mit dem Argument verteidigen, dass er keine Kenntnis von der Produktfälschung gehabt habe. Zivilrechtlich ist der Anbieter von Plagiaten im Rahmen der Abmahnung daher verpflichtet, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die eine Vertragsstrafe für den Fall der künftigen Zuwiderhandlung vorsieht.
Daneben hat er die durch die Abmahnung angefallenen Anwaltskosten zu ersetzen, die aufgrund des oft hohen Streitwerts über 1.000,- € betragen können. Handelt der Anbieter von Plagiaten vorsätzlich, d.h. in Kenntnis oder in billigender Inkaufnahme der Plagiateigenschaft der angebotenen Ware, kommt neben der zivilrechtlichen Haftung auch eine Strafbarkeit wegen Marken- und/oder Urheberrechtsverletzung in Frage. Die vorsätzliche Markenrechtsverletzung bzw. vorsätzliche Urheberrechtsverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis 3 Jahren bzw. 5 Jahren bestraft. Der Strafrahmen unterscheidet sich hierbei, je nachdem, ob der Täter gewerbsmäßig gehandelt hat.
Macht es vor dem Gesetz einen Unterschied, ob ein Schüler ein Referat aus dem Internet kopiert und als seines ausgibt oder ein Student seine Diplomarbeit?
Christian Weiner Abgesehen davon, dass der Schüler aufgrund fehlender Eigenleistung für das so erstellte Referat vom Lehrer die Note sechs erhält, ist das Kopieren eines fremden Referats und Ausgeben als sein eigenes rechtlich dann von Bedeutung, wenn der Inhalt des Referats urheberrechtlich geschützt ist. Dies kann der Fall sein, wenn das Referat oder Teile daraus eine persönliche geistige Schöpfung ist, also schöpferische Eigenart hat und sich aus dem Alltäglichen hervorhebt. Das ist eine Frage des Einzelfalls. Wenn die Voraussetzungen der schöpferischen Eigenart des Referats aber gegeben sind, ist das Kopieren des Referats und Ausgeben als sein eigenes bereits deswegen urheberechtswidrig, weil der Urheber einen Anspruch darauf hat, als Urheber genannt zu werden. Insofern läge dann eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts vor.
Abgeschrieben werden oft auch die Texte erfolgreicher Websites und Blogs. Wie kann man sich dagegen wehren?
Christian Weiner Die Inhalte von Websites können urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Texte schöpferische Eigenart haben. Bei besonders einfallsreichen Werbeslogans kann das der Fall sein. Verwendet ein Dritter urheberrechtlich geschützte Texte von Websites, kann der Rechteinhaber urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen. Daneben kommt auch ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Die Übernahme von kompletten Websitetexten durch Mitbewerber kann auch wettbewerbswidrig sein, so dass der Betroffene alternativ auch wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Blogbeiträge sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, weil die Inhalte sich meist in Meinungsäußerungen erschöpfen. Diese haben im Regelfall keine schöpferische Eigenart. Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche scheiden in der Regel aus.
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