Online-Shopping: Ein Abmahnanwalt scannt in der Regel nur fünf Bereiche

thiemo-loof Thiemo Loof, Rechtsanwalt aus Hamm, spezialisiert sich auf, Markenrecht und gewerblicher Rechtsschutz.

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen über Abmahnungen von Online-Händlern und rechtliche Probleme von Web-Seiten. Immer wieder werden Shop-Betreiber mit teuren Abmahnungen konfrontiert. Was muss man in jedem Fall vermeiden?

Thiemo Loof Der normale abmahnende Anwalt ‚scannt‘ in der Regel nur fünf Bereiche. Das ist zu allererst die Widerrufsbelehrung, dann das Impressum, dann die AGB, die Preisangaben und zuletzt sucht er, ob der Verbraucher über die technischen Schritte aufgeklärt wird, die zum Vertragsschluss führen. Auch das ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben. Fehler in diesen Bereichen führen dann, wenn der Serienabmahner den Shop besucht, quasi automatisch zur Abmahnung.Lohnt sich denn hier zu tricksen?

Thiemo Loof Nein. Verstöße in diesem Bereich bringen auch nicht den geringsten Wettbewerbsvorteil. Man sollte also nicht unnötig von der Musterwiderrufsbelehrung abweichen, die Bruttopreise angeben, ein vollständiges Impressum führen und nicht versuchen, über vermeintlich geschickte AGB-Klauseln zu weit von gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen.

Wie sieht ein abmahnsicherer Shop aus?

Thiemo Loof Der ‚abmahnsichere Shop‘ verfügt bereits auf der Startseite über deutliche Links zu den Themen: Impressum, Widerrufsbelehrung, Verbraucherinformation, Datenschutz und AGB. Hinterlegt ist dort folgendes: ein vollständiges Impressum ohne abgekürzte Vornamen, die Musterwiderrufsbelehrung, eine klar verständliche Beschreibung, wann und mit Klicken welches Buttons der Verbraucher eine verbindliche Bestellung aufgibt, die vollständige Angabe, was mit den Daten des Kunden geschieht und klar verständliche und faire AGB.

Thema Datenschutz im Online-Shop. Auf was muss man achten, damit man kein Recht bricht?

Thiemo Loof Um möglichst sicher zu gehen, sollten man die Kundendaten nur so weit verwenden, wie dies zur Abwicklung der Verträge auch erforderlich ist, die Daten nicht ungefragt an Dritte weitergeben und dem Kunden jederzeit die Möglichkeit geben, sich darüber zu informieren, welche Daten über ihn gespeichert sind. Das sollte dadurch geschehen, dass ein genauer Ansprechpartner benannt wird, der für derartige Fragen zur Verfügung steht.

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