Das Emotional-Shopping-Konzept gibt es nicht
Zu spontanen Lustkäufen laden die meisten Online-Shops nicht unbedingt ein. Zielgerichtet vergleichen, auswählen, zahlen steht somit für die Kunden im Web im Vordergrund. Mehr Dynamik und Spaß in den Online-Kauf bringt der Ansatz des Emotional Shopping. Volker John, Area Sales Director DACH, Intershop Communications AG hat uns verraten, wie man Technologien des Emotional Shopping optimal nutzt, um den Kunden emotional anzuregen und zum Kauf eines Produkts zu überzeugen.
Während das E-Business bei den Verkaufszahlen immer näher an den stationären Handel herankommt und den klassischen Versandhandel bereits überholt hat, soll nun auch die Ansprache der Online-Kunden immer wichtiger werden. Der passende Trend dazu heißt „Emotional Shopping“ – Online-Einkauf als Erlebnis. Worin liegt die Herausforderung bei der Umsetzung?
Volker John Für Shopbetreiber gibt es zwei Herausforderungen. Zum einen geht es darum, ein Einkaufserlebnis aus dem realen Leben ins Web zu übertragen: Beim gemütlichen Shoppingbummel mit der besten Freundin lässt sich eine Frau vielleicht spontan in ein neues Geschäft locken, kommt durch einen Ratschlag auf mögliche Kombinationen und kauft aus einer Laune heraus mehr als geplant. Wenn ein Online-Käufer dagegen alleine vor seinem Bildschirm sitzt, besucht er eher vertraute Shops und kauft nur, was er tatsächlich braucht. Zum anderen ist es wichtig, seine Kunden mit einer neuartigen Shopgestaltung nicht zu überfordern.
Urheberrecht und Webdesign
Für Webdesigner und Webentwickler bestehen beim Bau von Internet-Seiten viele rechtliche Fallen, die böse Folgen haben können. Vor allem das Urheberrecht ist ein heikler Punkt. Die Frage, ob ein Foto, ein Text oder eine Idee verwendet werden darf, sollte genau geklärt werden, denn ansonsten wird es teuer. Wir haben einen Spezialisten befragt, auf was Sie achten sollten und wie Sie sich im Falle einer Abmahnung richtig verhalten. Dr. Carsten Ulbricht ist Rechtsanwalt bei der Stuttgarter Kanzlei Diem & Partner und Betreiber des rechtzweinull-Blogs. Er berät ständig Unternehmen zu Themen des Internets, Intranets und e-Commerce und hat innovative Web 2.0 Startups nicht nur in der Gründungsphase, sondern auch im Rahmen der Verhandlungen und dem Abschluss mit bedeutenden Kapitalgebern juristisch begleitet. Wir sprachen mit dem Experten über Rechtsfallen, in die Webdesigner und Webentwickler tappen können.