Gebrauchte IT – Fluch oder Segen?

Dr. Marcus Werner ist Diplom-Informatiker, promovierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Er ist seit über 15 Jahren spezialisiert auf alle Fragen des IT- und Internetrecht, ist ein sehr erfahrener Prozessanwalt und berät in allen aktuellen IT-Fragen. Dr. Werner ist Senior-Partner der Kölner Wirtschaftskanzlei AMELUNG BRÜNING WERNER.

Worauf muss man beim Kauf gebrauchter IT-Hardware besonders achten?

Dr. Marcus Werner Gebrauchte IT-Hardware kann defekt sein. Sie sollte nur dort gekauft werden, wo ein Test möglich oder eine Rückgabe ohne Aufwand oder Kosten möglich ist. Auch sollte man beim Kauf gebrauchter Hardware darauf achten, dass diese – wenn erforderlich – nur mit Software ausgestattet ist, für die nachweislich eine reguläre Lizenz besteht. Auf der Hardware sollten sich auch keine Daten des Vorbesitzers mehr befinden.

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„Quick-Freeze Plus ist eine Art Vorratsdatenspeicherung light“

Thomas Stadler, Fachanwalt für IT- Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz

Ist Quick-Freeze Plus die Lösung im Bereich der Vorratsdatenspeicherung?

Thomas Stadler Was jetzt als Quick-Freeze Plus propagiert wird, ist im Grunde so eine Art Vorratsdatenspeicherung light. Nach der alten Regelung gab es bereits in § 100g StPO die Vorschrift, dass im Falle eines konkreten Tatverdachts Verkehrsdaten erhoben werden dürfen und insoweit auf die, auf Vorrat nach dem TKG gespeicherten Daten zurückgegriffen werden kann. Das Grundkonzept von Quick-Freeze Plus ist in diesem Punkt also dasselbe wie bei der Vorratsdatenspeicherung, nur mit dem Unterschied, dass die Daten nicht für sechs Monate sondern nur für zwei Wochen auf Vorrat gespeichert werden sollen.

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“Derzeit wäre Quick-Freeze Plus lediglich eine theoretische, aber keine praktische Lösung”

Michael Horak, LL.M., Rechtsanwalt, Dipl.-Ing., mit OLG-Zulassung auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ist Quick-Freeze Plus die Lösung im Bereich der Vorratsdatenspeicherung?

Michael Horak Die Vorrats-/Generalverdachtsdaten werden zumindest nur kurze Zeit, etwa 2 Wochen, statt 6 Monate gespeichert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nicht für generell unzulässig erachtet hat, stellt Quick-Freeze Plus sicherlich einen theoretischen Vorteil dar.

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“Der Kampf um den Datenschutz ist auch in 20 Jahren noch nicht ausgestanden”

Simon Möller hat Jura in Augsburg und Münster studiert, mittlerweile ist er Rechtsreferendar in Leipzig mit Stationen unter anderem bei der Pressekammer des LG Leipzig und beim MDR, und einer der Redakteure des Online-Magazins Telemedicus.info. Seine Schwerpunkte liegen vornehmlich im Äußerungs- und Medienrecht, aber auch im Urheberrecht, Rundfunkrecht und Internetrecht. Mit uns hat er über den Datenschutz im Internetzeitalter und den Entwurf zu Quick Freeze Plus im besonderen gesprochen.

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“Es gibt keine sichere oder unsichere Verkaufsplattform, es gibt nur seriöse und unseriöse Verkäufer”

Alexander Schupp, Rechtsanwalt, Küttner Rechtsanwälte

Worauf muss man beim Kauf gebrauchter it-Hardware besonders achten?

Alexander Schupp Aus rechtlicher Sicht ist darauf zu achten, dass es sich bei dem Käufer um einen gewerblichen Anbieter handelt. Dies erkennt man am sichersten daran, dass der Verkäufer über das Widerrufsrecht (oder Rückgaberecht) informiert, welches dem Kunden mindestens 14 Tage lang nach Erhalt der Ware zusteht. So kauft man nicht die “Katze im Sack” und kann das Produkt in Ruhe zuhause ausprobieren und es bei Nichtgefallen ohne Angabe von Gründen zurückschicken, meist sogar auf Kosten des Verkäufers. Ein weiterer Vorteil ist, dass gewerbliche Verkäufer mindestens 1 Jahr Gewährleistung auf das Produkt geben müssen, so dass auch hier eine gewisse Sicherheit besteht, dass man keine Fehlinvestition getätigt hat.

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Abmahnrisiko Facebook-Avatar

Aleksandar Silic, LL.M. Rechtsanwalt, MS Concept Rechtsanwälte GbR

Viele Facebook-Nutzer ihr Profilbild gegen das Konterfei einer Comicfigur ein. Ruft die Aktion die Rechteinhaber auf den Plan?

Aleksandar Silic Bislang liegen uns keine konkreten Fälle vor, in denen seitens eines Comicverlages eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Gleichwohl ist uns bekannt, dass in Facebook das Gerücht diverser Abmahnungen gestreut wird. Dies kann wie gesagt bislang jedoch nicht bestätigt werden. Dennoch ist ein zukünftiges Tätigwerden der Rechteinhaber nicht auszuschließen.

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Rolf Albrecht zu E-Commerce-Trends 2011

Rolf Albrecht, Rechtsanwalt Kanzlei volke2.0, ist auf den Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Gebrauchs-, Geschmacksmuster- und Patentrecht) im Internet und das IT-Recht spezialisiert.

Wo sehen Sie die Trends im eCommerce für 2011 in Ihrem Bereich? Warum gerade hier?

Rolf Albrecht Trends im rechtlichen Bereich des eCommerce sehe ich in der spannenden Frage, wie sich die rechtliche Beurteilung geschützter Marken als KeyWords im Suchmaschinenmarketing entwickeln wird. Nach der der Europäische Gerichtshof gewisse Kriterien der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit entwickelt hat, werden nunmehr die deutschen Gerichte abschließende Kriterien festlegen. Diese Rechtsfrage hat angesichts der immer größer werdenden Wichtigkeit des Suchmaschinenmarketing zur Kundengewinnung für jeden eCommerce-Anbieter Auswirkungen und steckt den Rahmen der rechtlich zulässigen Werbung ab.

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Urheberrecht und Webdesign

carsten-ulbricht Für Webdesigner und Webentwickler bestehen beim Bau von Internet-Seiten viele rechtliche Fallen, die böse Folgen haben können. Vor allem das Urheberrecht ist ein heikler Punkt. Die Frage, ob ein Foto, ein Text oder eine Idee verwendet werden darf, sollte genau geklärt werden, denn ansonsten wird es teuer. Wir haben einen Spezialisten befragt, auf was Sie achten sollten und wie Sie sich im Falle einer Abmahnung richtig verhalten. Dr. Carsten Ulbricht ist Rechtsanwalt bei der Stuttgarter Kanzlei Diem & Partner und Betreiber des rechtzweinull-Blogs. Er berät ständig Unternehmen zu Themen des Internets, Intranets und e-Commerce und hat innovative Web 2.0 Startups nicht nur in der Gründungsphase, sondern auch im Rahmen der Verhandlungen und dem Abschluss mit bedeutenden Kapitalgebern juristisch begleitet. Wir sprachen mit dem Experten über Rechtsfallen, in die Webdesigner und Webentwickler tappen können.

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Online-Abzocke: 10 Fragen und Antworten

volker-herrmann-medienrechtWer Online-Abzockern in die Fänge geraten ist, reagiert häufig verunsichert. Übereiltes Handeln kann die Situation verschlimmern, nichts tun aber auch. Rechtsanwalt Dr. Volker Hermann von der Kanzlei Terhaag & Partner, www.aufrecht.de, beantwortet für Sie die wichtigsten Fragen zu den gängigen Betrugsmaschen:

Ich habe eine Rechnung für ein Internet-Abonnement bekommen, kann mich aber nicht erinnern, ein solches abgeschlossen zu haben. Kann ich die Rechnung einfach wegwerfen?

Dr. Herrmann Wer sich sicher ist, kein Abonnement abgeschlossen zu haben, muss auf die Rechnung nicht reagieren. In dem Mülleimer sollte man die Rechnung dennoch nicht werfen. Wer beispielsweise eine Strafanzeige stellen will, sollte der Polizei die unberechtigte Rechnung mit vorlegen. Den ganzen Beitrag lesen

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Fotografie: Wer Menschen fotografiert, der braucht eine Einwilligung

jens-brelle-rechtsanwaltAufgepasst mit den Bildrechten bei der Straßenfotografie. Jens O. Brelle ist Medienanwalt und betreibt seine eigene Kanzlei in Hamburg. Er hat uns aufgeklärt. Weitere Infos unter: www.art-lawyer.de

Was muss man beachten, wenn man die Menschen auf der Straße bzw. in der Öffentlichkeit fotografiert?

Jens O. Brelle Wenn man Menschen in der Öffentlichkeit fotografiert, braucht man für die Herstellung des Fotos grundsätzlich keine Genehmigung. Sollen die Fotos später auch veröffentlicht werden, dann ist für die Veröffentlichung eine Einwilligung des Abgebildeten erforderlich. Den ganzen Beitrag lesen

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