Ein öffentliches Public Viewing veranstalten: Wie es geht und was Sie beachten müssen

Verena Rigtering, Anwältin für Marken- und Wettbewerbsrecht

Verena Rigtering, Anwältin für Marken- und Wettbewerbsrecht

Stefan Müller-Römer, Anwalt für Urheberrecht, von der Kanzlei WMRK Rechtsanwälte Köln (www.wmrk.de).

Stefan Müller-Römer, Anwalt für Urheberrecht, von der Kanzlei WMRK Rechtsanwälte Köln (www.wmrk.de).

Wenn europäische Fußballnationen während der Europameisterschaft aufeinanderprallen, ist die Spannung groß. Deswegen eigenen sich solche Fußballevents auch sehr gut, um gleich daraus eine große Veranstaltung zu machen. Spielen Sie mit dem Gedanken, ein öffentliches Public Viewing zu veranstalten, ist eine gute Organisation lebenswichtig. Worauf Sie achten sollten, verraten Ihnen Verena Rigtering, Anwältin für Marken- und Wettbewerbsrecht, und Stefan Müller-Römer, Anwalt für Urheberrecht, von der Kanzlei WMRK Rechtsanwälte Köln (www.wmrk.de).

Wann ist gemeinsames Fußball-Schauen eine öffentliche Veranstaltung? Wann nicht? Wo sind die Grenzen?

Verena Rigtering Ob eine Veranstaltung öffentlich oder privat ist, ist von der Anzahl der anwesenden Personen und deren Beziehungen zueinander abhängig. Nach § 15 Abs. 3 UhrG ist die Wiedergabe öffentlich, wenn sie für eine „Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist“. Die Wiedergabe ist nicht öffentlich, wenn der Kreis der Personen, die zuschauen bestimmt abgegrenzt ist und die Personen entweder untereinander oder durch die Beziehung zum Veranstalter persönlich verbunden sind. Wenn der Zutritt jedermann – ggf. gegen Eintrittsgeld – gewährt wird, dann ist der Personenkreis nicht mehr abgegrenzt und die Veranstaltung damit nicht mehr privat. Sog. „Zaungäste“ machen die Veranstaltung allerdings nicht öffentlich.

Stefan Müller-Römer Ob eine persönliche Beziehung besteht, hängt von der Anzahl der Personen und der Art ihrer Beziehung zueinander ab. Entscheidend ist, ob ein enger gegenseitiger Kontakt und eine enge Bindung bestehen. Die Beziehung muss nicht freundschaftlich sein; Sympathie unter den Anwesenden ist ebenfalls nicht entscheidend. Ausreichend ist, wenn eine gemeinsame private Sphäre entsteht.

Verena Rigtering Öffentlichkeit liegt auch dann vor, wenn die genannten Kriterien nur für einen Teil der anwesenden Personen zutreffen oder lediglich gleichgerichtete Interessen gegeben sind. Nach einer Faustregel gilt: Je mehr Personen, desto eher wird die Veranstaltung öffentlich sein. Ab 100 Personen spricht die Lebenserfahrung gegen einen hinreichenden persönlichen Kontakt.
Als nicht-öffentlich gilt danach die Hochzeitsfeier im privaten Kreis. Anders liegt es dann, wenn das ganze Dorf an der Feierlichkeit teilnimmt.

Ist das gemeinsame Fußballschauen mit den Kollegen vom Fußballverein also öffentlich?

Verena Rigtering Wenn es sich um eine „geschlossene Gesellschaft“ handelt und die Mitglieder sich auch untereinander gut kennen, dann ist die Wiedergabe nicht öffentlich. Anders herum: Wenn die Mitglieder nur aufgrund des gemeinsamen Interesses, also nur aufgrund der Vereinszugehörigkeit, miteinander verbunden sind, fehlt es an der persönlichen Beziehung. Haben neben den Mitgliedern auch Außenstehende Zutritt zu der Gaststätte oder einem anderen Veranstaltungsort, ist die Wiedergabe immer öffentlich.

Macht eine lockere Einladung an Nachbarn à la „Wer kommt, der kommt!“ die Angelegenheit schon öffentlich

Verena Rigtering Wenn die Nachbarn sich untereinander kennen und nur die Nachbarn Zutritt haben bleibt die Veranstaltung privat. Es muss nicht von vorneherein feststehen, wer kommt.

Ab welcher Größenmenge muss ich besondere Sicherheitsmaßnahmen treffe?

Verena Rigtering Eine feste Besucherzahl, ab der Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, gibt es nicht. Für private Veranstaltungen auf privaten Grundstücken gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Da der Eigentümer jedoch auch hier für die Sicherheit der Gäste verantwortlich ist, empfiehlt es sich, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Bei den klassischen Public-Viewing-Events findet eine öffentliche Übertragung von Fußballspielen auf öffentlichen Plätzen statt. Hierfür ist ein formloser Antrag mit einem schlüssigen Gesamtkonzept beim Ordnungsamt einzureichen. Je nach Ort und Größe der Veranstaltung ergeben sich unterschiedlich große Risiken für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Bei welchen Behörden muss ich eine solche Veranstaltung im Vorfeld anmelden, wenn mein Public Viewing auf einer öffentlichen Fläche – z.B. Stadtpark – stattfinden soll?

Verena Rigtering Für private oder öffentliche Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Fläche durch die Allgemeinheit einschränken (sog. Sondernutzung), muss bei der Stadt eine Nutzungsgenehmigung beantragt werden, die kostenpflichtig sein kann. Antragsformulare sind bei den städtischen Behörden erhältlich. Der Antrag sollte rechtzeitig – mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung – gestellt werden. Die zuständigen Mitarbeiter prüfen die Anzeige und legen ggf. Auflagen fest.

Und wie es aus, wenn mein Public Viewing gewerblich veranstaltet wird?

Verena Rigtering Veranstaltungen bedürfen einer gesonderten Gestattung, wenn ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe gewerbsmäßig aus besonderem Anlass vorübergehend ausgeübt werden soll (§ 12 Gaststättengesetz). Gewerbsmäßig ist die Veranstaltung dann, wenn eine Gewinnerzielung durch Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen beabsichtigt ist. Der Antrag auf Erteilung einer Gestattung ist rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt oder Gewerbeamt zu beantragen. Die Anträge sind meist im Formularservice auf der Homepage der Behörden erhältlich

Stefan Müller-Römer Gewinnorientierte Veranstaltungen sind in der Regel übrigens auch dem Finanzamt zu melden. Das Ordnungsamt bzw. Gewerbeamt sendet eine Ausfertigung der Gestattung zur Information an das Finanzamt

Muss ich die Veranstaltung auch bei der UEFA anmelden

Stefan Müller-Römer Die UEFA bietet Public-Screening-Lizenzen für kommerzielle, also kostenpflichtige, und nicht-kommerzielle, also gebührenfreie, Veranstaltungen an. In der der Rechtslage ist eine solche Lizenz meist nicht erforderlich

Das heißt

Stefan Müller-Römer Nach den UEFA Regeln soll eine Lizenzpflichtigkeit nur dann entfallen, wenn die Veranstaltung in der häuslichen Umgebung stattfindet oder die benutzte Leinwand kleiner als drei Meter in der Diagonalen ist, der Veranstaltungsort weniger als 150 Leute fasst, kein Sponsoring  stattfindet und keine Eintrittsgelder verlangt werden. Doch nach deutschem Urheberrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 UrhG), an das auch die UEFA gebunden ist, ist eine UEFA-Lizenz nur dann erforderlich, wenn für die Veranstaltung öffentlich ist und direkte oder indirekte Eintrittsgelder erhoben werden. Zu den indirekten Eintrittsgelder gehören der Verkauf von Essen und Getränken zu erhöhten Preisen mit oder ohne Verzehrzwang, der Mindestverzehr als Eintrittsvoraussetzung, erhöhte Garderobegebühren und Spendenaufforderungen

Verena Rigtering Also, wer Eintrittsgeld verlangt oder bei dem Public Viewing Event die üblichen Preise für Speisen und Getränke gerade wegen des Public Viewing anhebt, der benötigt eine UEFA-Lizenz. Die Lizenzbedingungen sind unter de.uefa.com/uefaeuro/news/newsid=1649979.html  online abrufbar. Die Anmeldefrist endet am 18.05.2012

Stefan Müller-Römer  Wenn die Veranstaltung hingegen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist oder für die Veranstaltung keine direkten oder indirekten Eintrittsgelder erhoben werden, besteht keine Lizenzierungspflicht

Macht Sponsoring die Veranstaltung schon kommerziell

Stefan Müller-Römer  Nach den Vorschriften der UEFA sind auch gesponserte Public Viewings zu lizenzieren. Aber auch das ist nach dem geltenden Recht nicht erforderlich. § 87 UrhG beschränkt die Lizenzpflichtigkeit auf die Fälle, in denen Eintrittsgeld verlangt wird. Die Einbindung von Sponsoren führt nicht zu einer Lizenzpflicht. Das Gesetz unterscheidet auch nicht danach, ob eine Veranstaltung kommerziell oder nicht-kommerziell ist

Was raten Sie bezüglich dieser UEFA-Linzenz-Regeln

Stefan Müller-Römer  Veranstaltern, die nach dem geltenden Recht keine UEFA-Lizenz erwerben müssen, wird geraten, keine Lizenz zu erwerben. Denn hierin sind strenge Auflagen für das Public Viewing festgeschrieben, an die der Lizenznehmer dann vertraglich gebunden ist, selbst wenn sich entsprechende Pflichten nicht aus dem Gesetz ergeben. Die Lizenzierung bringt für den Veranstalter keine Vorteile. Überdies sollten alle Veranstalter – mit und ohne UEFA Lizenz – es tunlichst vermeiden, den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, der Veranstalter oder die Sponsoren des Events stünden in einer offiziellen Verbindung zur UEFA oder der EM 2012.

Verena Rigtering Es sollte zudem davon abgesehen werden, bei der Übertragung der Fußballspiele die Werbespots der offiziellen Sponsoren auszublenden, da hierin eine wettbewerbsrechtlich nicht zulässige gezielte Behinderung liegen könnte

Fallen auch GEMA-Gebühren an

Stefan Müller-Römer  Unabhängig von einer UEFA-Lizenz müssen Beiträge an die GEMA entrichtet werden, wenn es sich beim Public Viewing um eine öffentliche Wiedergabe eines Sportereignisses handelt. EM-Song, Nationalhymnen und auch die Reporterkommentare unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Die GEMA zieht die Gebühren sowohl für die eigenen Mitglieder als auch stellvertretend für andere Verwertungsgesellschaften (VG Wort etc.) ein

Wie hoch sind die GEMA-Gebühren

Stefan Müller-Römer  Die Höhe der zu entrichtenden Gebühr ist abhängig von der Art des Public Viewing. Die GEMA unterscheidet zwischen Public Viewing mit und ohne Veranstaltungscharakter. Public Viewing in Kneipen, Restaurants, Biergärten oder Bars für die Zeit der EM 2012 gelten als Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter. Für Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter wird wie bei den vergangenen Meisterschaften ein Sondertarif für den Zeitraum vom 8. Juni bis 1. Juli 2012 angeboten. Werden die Übertragungen beispielsweise im Vereinsheim durchgeführt und der Verein hat keinen bestehenden Fernsehvertrag mit der GEMA – dann besteht Meldepflicht

Verena Rigtering Die Gebühr beträgt für die gesamte Dauer der Europameisterschaft pro Fernsehgerät (Bildschirmdiagonale kleiner 106 cm) 25,01 € (zzgl. MwSt. von 7%). Die Lizenz für Großbildschirme kostet bis 100 Quadratmeter 96,58 €. Für noch größere Bildschirme veranschlagt die GEMA 144,12 €. Sofern bereits ein Vertrag für die Wiedergabe von Fernsehsendungen mit der GEMA besteht und keine weiteren Fernseher, Großbildschirme bzw. Leinwände genutzt werden, besteht keine gesonderte Vergütungspflicht für die Fernsehwiedergabe während der EM

Wie schaut es bei den Veranstaltungen MIT Veranstaltungscharakter aus?

Stefan Müller-Römer  Public Viewings mit Veranstaltungscharakter werden nicht von dem EM 2012- Sondertarif gedeckt. Hierbei handelt es sich um Public Viewings, die sich vom üblichen Geschäftsbetrieb unterscheiden und bei denen ein Eintritt verlangt wird. Das sind also Veranstaltungen mit spezieller Werbung und ggf. Eintrittsgeldern oder erhöhten Preisen, die im Freien, in Zelten oder sonstigen Räumen wie Gemeindesaal, Sporthalle oder Vereinsheim stattfinden. Die Höhe der GEMA-Gebühr richtet sich hier nach Größe der Veranstaltung und der Höhe des Eintrittsgeldes. Als Grundlage zur Berechnung der Lizenzgebühr dient die Quadratmeter-Grundfläche des Veranstaltungsortes. Findet die Veranstaltung draußen statt und die Quadratmeter des Veranstaltungsplatzes können nicht genau ermittelt werden, wird wie folgt gerechnet: Personenanzahl geteilt durch 1,5 ergibt die Quadratmeter des Platzes. Wenn weniger Personen kommen als geschätzt, kann die Rechnung durch die GEMA entsprechend angepasst werden

Behörden, UEFA, GEMA: Das sind jetzt aber schon viele Stellen, wo ich mein Public Viewing anmelden muss. Oder fehlt noch etwas?

Stefan Müller-Römer  Beim Public Viewing müssen auch GEZ-Gebühren bezahlt werden. Alle Empfangsgeräte, die für das Public Viewing eingesetzt werden und noch nicht gemeldet sind müssen der GEZ angezeigt und hierfür für die Dauer der Europameisterschaft Gebühren bezahlt werden. Für die Geräte, die bereits angemeldet sind, müssen für die EM keine weiteren Gebühren bezahlt werden

Inwiefern darf ich für die Veranstaltung werben, ohne Markenzeichen etc. der UEFA zu verletzten

Verena Rigtering Die Veranstaltung kann selbstverständlich beworben werden. Auf Flyern und sonstigem Werbematerial ist bei öffentlichen Veranstaltungen der Veranstalter zu nennen. Bei der Werbung müssen in jedem Fall die gewerblichen Schutzrechte der UEFA und der Sponsoren beachtet werden. Die UEFA hat sich umfassende Markenrechte gesichert. Wie auch die FIFA lässt die UEFA Markenrechtsverletzungen auch gerichtlich verfolgen. Der Veranstalter darf zur Werbung nicht die der UEFA oder der EURO 2012 benutzen. Auch die Logos der offiziellen Sponsoren dürfen nicht verwendet werden. Daneben sind die Begriffe „EURO 2012“ oder „EM 2012“, „UEFA Fußball-Europameisterschaft 2012“ für etliche Waren- und Dienstleistungsklassen als Wortmarken geschützt, so dass auch bei der Verwendung Vorsicht geboten ist. In der Regel dürfte die beschreibende Verwendung der Begriffe jedoch zulässig sein. Insbesondere das Wort Europameisterschaft kann frei verwendet werden

Stefan Müller-Römer  In jedem Fall muss der Eindruck vermieden werden, es handele sich um eine offizielle Veranstaltung der UEFA oder der offiziellen Sponsoren der EURO 2012

Darf ich Eintritt bzw. einen Unkostenbeitrag verlangen

Stefan Müller-Römer  Eintrittsgeld und Unkostenbeiträge können verlangt werden, machen die Veranstaltung aber gewerblich und greifen in das Recht der Sendeunternehmen nach § 87 UrhG ein, so dass eine kommerzielle Lizenz von der UEFA eingeholt werden muss

Müssen beim Public Viewing Lautstärkegrenzen eingehalten werden? Oder werden aufgrund dieses großen Ereignisses die Gesetze gelockert

Verena Rigtering Die Sperrzeiten und Lärmschutzrichtlinien sind auch während der Fußball-Europameisterschaft einzuhalten. Bei vergangenen Welt- und Europameisterschaften gab es temporär geltende „Public Viewing Verordnungen“, wodurch die gesetzlichen Regelungen gelockert wurden. Für die anstehende Europameisterschaft ist eine solche Verordnung bisher [Stand: 10. Mai 2012] nicht erlassen worden, weshalb der niedersächsische Umweltminister Stefan Birkner jetzt den Bundesumweltminister Norbert Röttgen aufgefordert hat, zügig zu handeln. Man kann davon ausgehen, dass eine entsprechende Verordnung demnächst erlassen wird. (Stand: 10. Mai 2012)

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Responsive Webdesign: Alles kann sich vergrößern oder verkleinern und ist unbedingt flexibel

 Tablet-PCs und Smartphones boomen nach wie vor. Idealerweise sollte jede Webseite daher nach Möglichkeit eine mobile für kleine Bildschirmgrößen optimierte Variante zur Verfügung stellen. Tino Urbiks, Webdesigner aus Berlin, hat uns verraten, worauf man achten muss, wenn man seiner Webseite ein responsive Design verpassen möchte.

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Günstige Tarife mit langen Laufzeiten

Marco Keul, Inhaber der Hosting-Vergleichsplattform HOSTtest.de

Für 10 Euro monatlich bietet der Markt inzwischen sowohl Shared-Hosting-Angebote als auch virtuelle Server. Wo ist das Geld besser angelegt?

Marco Keul Manche Anbieter bieten virtuelle Server auch VServer genannt, mittlerweile sogar weit unter 10 EUR pro Monat an. Die Frage die sich neben dem stellt, was man dann für sein Geld erwarten kann, ist jedoch für welchen Zweck Webhosting benötigt wird. Dabei kommt es in der Praxis immer häufiger vor, dass sich technisch unwissende Endverbraucher, die beispielsweise einen Blog betreiben wollen, auf einen virtuellen Server zurückgreifen. Dabei bringen sie nicht die nötigen technischen Fertigkeiten mit um einen Server zu pflegen und zu verwalten. Den ganzen Beitrag lesen

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Vertrauen ist gut, Monitoring-Dienste sind besser

Tim Bormann, Blogger und IT-Experte

Für 10 Euro monatlich bietet der Markt inzwischen sowohl Shared-Hosting-Angebote als auch virtuelle Server. Wo ist das Geld besser angelegt?

Tim Bormann Anbieter von Shared-Hosting-Paketen bieten in der 10€-Preisklasse für die meisten Projekte genügend Performance und vielerlei Funktionen. Virtuelle Server, die ihrem Namen Ehre machen kosten einfach mehr.

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Ein gutes Template ist zuerst mal fehlerfrei codiert

Alexander Schmidt ist Webentwickler Buchautor und Blogger. Er leitet und organisiert Seminare für die Nutzung von Joomla!. Seit 2005 realisiert Schmidt Websites, die auf dem CMS basieren. Sein Spezialgebiet ist die Entwicklung hochwertiger Joomla!-Templates. Im November 2009 veröffentlichte er sein erstes Fachbuch Joomla!-Templates – Design und Implementierung im Franzis-Verlag. Im November 2010 erschien sein zweites Fachbuch Templates für Joomla! 1.6.

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Joomla!-Templates: Eine Frage des persönlichen Geschmacks

Philipp Pistis, Webdesigner und Programmierer, Inhaber von Site Creation

Was sind für Sie die besten Quellen für Joomla-Templates?

Philipp Pistis Meiner Meinung nach gibt es keine „beste“ Quelle. Es kommt darauf an, welchen Stil man bevorzugt. Es ist also eine Frage des persönlichen Geschmacks: Soll die Website einfach und schlicht oder interaktiv und modern gestaltet sein? Für modern wirkende Websites (übrigens gut geeignet für Communitys, Internet Portale, Discos etc.) eignen sich die Templates von RocketTheme .

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Im besten Fall immer ein eigenes Template erstellen

Juergen Rauscher, freier Mediengestalter webart-workers

Was sind für Sie die besten Quellen für Joomla-Templates?

Juergen Rauscher Im besten Fall immer ein eigenes Template erstellen. Der größte Teil meiner Kunden bietet ein individuelles Produkt an. Verständlicherweise soll auf der Webseite das Anliegen des Unternehmens kommuniziert werden. Von Branche zu Branche sind die Anforderungen auch sehr unterschiedlich. Joomla Templates werden hier im Hause maßgeschneidert, so kann ich meinem Kunden eine Einmaligkeit garantieren. Den ganzen Beitrag lesen

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Das Impressum ist kein Ort für Kreativität

Dr. Stephan Ott, Rechtsanwalt

Warum kommt dem Impressum einer Seite so große Bedeutung bei?

Dr. Stephan Ott Für einen geschäftsmäßig tätigen Anbieter ist ein Impressum bereits aus rechtlichen Gründen zwingend erforderlich. Nach § 5 TMG muss er bestimmte Informationen über sich preisgeben. Versäumt er dies, dann begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden (§ 16 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 TMG). Zudem können ihn Konkurrenten kostenpflichtig abmahnen. Den ganzen Beitrag lesen

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Das Impressum ist umso wichtiger, je weniger bekannt die Marke des Shops ist

Dr. Martin Schirmbacher, Rechtsanwalt in der Berliner Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte

Warum kommt dem Impressum einer Seite so große Bedeutung bei?

Dr. Martin Schirmbacher Zunächst einmal verlangt das Gesetz (§ 5 des Telemediengesetzes (TMG)), dass jede Website, die geschäftsmäßig betrieben wird, ein Impressum beinhaltet. Dies bedeutet, dass der Nutzer der Seite auf einfache Weise ermitteln kann, von wem die Seite betrieben wird und wie man den Betreiber erreichen kann. Je nach Besonderheit im Einzelfall können weitere Informationen hinzutreten. Insgesamt also eine Vielzahl von Informationen, die laut Gesetz: „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein müssen. Den ganzen Beitrag lesen

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Das Impressum ist die geheime Backdoor

Matthias Henrici, Senior Consultant, Web Arts AG

Warum kommt dem Impressum einer Seite so große Bedeutung bei?

Matthias Henrici Käufe sind immer mit großen Unsicherheiten verbunden. Online-Käufe bei Firmen die man nicht kennt, verschärfen das Problem. Das Impressum ist die “geheime Backdoor”, die Kunden nutzen um vermeintliche “Wahrheiten” über ein Unternehmen herauszufinden. Generell vermuten User, dass alle sonstigen Kontaktinformationen manipuliert sind und lästige Anrufer, Beschwerdeführer oder Interessenten an Servicenummern, die wohlmöglich noch kostenpflichtig sind, abgeschoben werden sollen, insofern dient also das Impressum zur Rückgabe der Kontrolle des User. Den ganzen Beitrag lesen

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